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Aufgaben der Notarkammer (Ein Auszug von der Internetseite der Notarkammer Frankfurt)

Die Aufgaben der Notarkammer sind gesetzlich festgelegt >>> § 67 BNotO.
Die Notarkammer vertritt alle in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen 
ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine  gewissenhafte und lautere Berufsausübung  der Notare zu sorgen. . . (Textteil ausgeblendet). In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. - Sie bearbeitet Beschwerden von Beteiligten, die mit der Arbeit des Notars nicht einverstanden sind. -  In diesen Fällen versucht die Kammer vor allem zwischen den Beschwerdeführern und den betroffenen Notaren zu vermitteln. Die Notarkammer gibt auch allgemeine Auskünfte zum notariellen Rechtskreis, soweit dies in ihren Möglichkeiten liegt. Die Notarkammer steht Rechtsuchenden jederzeit zur Verfügung.


Ehre und Ansehen ? - gewissenhafte und lautere Berufsausübung? (ein Kommentar (*))

Auf keiner Internetseite der Notarkammern wird aufgeführt, was unter einer  "gewissenhaften und lauteren"  Berufsausübung der Notare zu verstehen ist. Die Worte  "gewissenhaft und lauter"  klingen gut, sind aber eher der Rubrik  - gutklingender Marketingsprüche -  zuzuordnen. 

    Mein  Vorschlag - - - an die Bundesnotarkammer                          
          Die Bundesnotarkammer möge in den Richtlinien-Empfehlungen für Notare folgendes aufnehmen:
 

         |    (*Vor Beurkundung sind dem Mandanten die Beurkundungskosten exakt mitzuteilen.
         |    Die Überschriften der Urkunden müssen den Beurkundungsinhalt beschreiben.

Bitte unterstützen auch Sie diesen - Vorschlag , indem Sie eine E-Mail an die - Bundesnotarkammer senden.
Dafür steht ein einfaches Kontakt-Formular zur Verfügung.
> Den Text (*) können Sie direkt übenehmen - einfach kopieren.
 


 (*) Manfred Sündorf