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ACHTUNG - ACHTUNG  -  NICHT- Empfehlung!

Diese Internetseite soll Mandanten vor unseriösen Notaren warnen.

Da ich,  Manfred Sündorf, Unternehmer, mich nur ungern von einem Juristen,
der sich Gottgleich sieht, verarschen lasse, habe ich diese Internetseite verfasst. 
Diese Seite soll Bürgern zeigen, was so alles passieren kann.

Diese Internetseite basiert auf meinen - Erlebnissen - mit dem Notar Dr. Hoehn,
der Kanzlei  
=>  Dr. Stephan Hoehn & Dr. Curtius PartG mbB.


 Teil 1 -  Das Erlebnis 

          Der Fall:  Es ging um die Übertragung von 20% Anteil der Büroimmobilie an
          meine Frau. In der Notarrechnung setze Notar Dr. Stephan Hoehn aber 100% an.
          Das war ein - eindeutiger Betrugsversuch -,  laut  Aussage  des Gerichts.
          - - -

          So ging ich vor:   
          Da ich mit - der Arbeit und dem Verhalten - des Notars 
 Dr. Stephan Hoehn
          sowie seines "Zu-Arbeiters", dem Notar a.D.  Dr. Klaus Uebe

     →  =>  nicht  einverstanden   war,    siehe  Seite 1  und  siehe  Seite 2 ↑ , 

  1.   hatte ich bei der  Notarkammer  Frankfurt eine Beschwerde eingereicht.  
      hatte ich beim  Landgericht  Darmstadt eine Entscheidung beantragt.

    Die Richter am Landgericht haben, mit Beschluß vom 13.12.2023, entschieden:

    1.  Alle Forderungen der Kanzlei  Dr. Stephan Hoehn - werden abgewiesen!
    2.  Die Notarrechnung  wird - in allen Punkten - für nichtig erklärt.
   
Mein Dank geht  an die Richter am Landgericht  für  ihre korrekte Arbeit,
         an Richter Herrn Dr. Griem und Richterinnen Frau Glass und Frau Schmitz         
         Auf  sechs Seiten  (S3 - S8),  wird die Entscheidung ausführlich begründet.
              =>   Eine - hervorragende - Leistung ! - Chapeau

    Der  Betrugsversuch  unrechtmäßiger  Notargebühren, wurde  verhindert.
            Das war . . . eine  -    juristische  Klatsche 3  -  für  Dr. Stephan Hoehn
             


 Teil 2  Das  Verfahren beim  Landgericht LG  und  Amtsgericht AG -
             
               Über meinen  immensen  Aufwand in dieser Sache, stellte ich eine Rechnung.
                Da  Dr. Stephan Hoehn - nicht zahlte, liegt die Forderung jetzt bei Gericht.

Die - 1. Güteverhandlung - beim Amtsgericht, führte Richterin Frau Sabine Bollert.
        Es  war eine äußerst gute Gerichtsverhandlung.  Da Sie aber - nicht gegen
        einen - "Rechtskollegen" - entscheiden wollte, leitete Sie das Verfahren an
        das Landgericht weiter, ohne Beschluss und ohne Verhandlungsprotokoll. 
                

       Die Richter Herr Felix Lange (LG) und Richterin Frau Sabine Bollert (AG)
       nahmen es leider nicht so genau mit der  Zivilprozessordnung ZPO ,
       und  entschieden  lieber nach der  -  Devise   

              

        →    Verfahren beim Landgericht    


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  Kontakt:  Manfred Sündorf,  Tel.: 01577 1900 280,  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!