Je nach Streitwert sind folgende Gerichte zuständig.
Bis 10.000,- € ist das Amtsgericht zuständig. keine Anwaltspflicht
Über 10.000,- € ist das Landgericht zuständig. Anwaltspflicht
ACHTUNG - „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Meine . . . hohen Aufwendungen an - Lebenszeit, Geld und Ärger - stellte ich
mit 15 Tsd. EURO der Kanzlei Dr. Stephan Hoehn in Rechnung
und weitere 1.398 EURO für Aufwand + Handling + Zinsen.
Der volle Betrag ist als Spende für die Darmstädter Tafel ↑ vorgesehen.
Mein "Justiz-Erlebnis" - Richter Felix Lange möchte den Beklagten schonen !
Die - dritte - Güteverhandlung war am Freitag, den 21. August 2026.
Die Verhandlung führte der - junge Richter - Herr Felix Lange.
Trotz ♦ fünfmaliger ♦ ! Aufforderung seitens meines Anwalts,
Notar a.D. Dr. Klaus Uebe als - wichtigen ! Zeugen - zu laden,
hatte der Richter Herr Felix Lange den Zeugen - nicht geladen!
| => Das war eine - eklatante - Missachtung des § 377 ZPO ↑ Auch ein Richter steht nicht über dem Gesetz !. |
Laut der Zivilprozessordnung ZPO - müssen - die von
der Klageseite benannten, - relevanten Zeugen - geladen werden.
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Die Verhandlung selbst war leider eine reine ♦ "Kasperle - Veranstaltung" , da der erschienene Beklagte, Herr Dr. Stephan Hoehn, >> rein garnichts !!! zur Sache beitragen konnte. |
Der beklagte Dr. Stephan Hoehn, hatte den nicht geladenen Zeugen,
Dr. Klaus Uebe, mit der alleinigen Bearbeitung des Falls beauftragt.
Neuer Termin:
Der Beschluss ist für Freitag, den 25. September 2026 10:00 Uhr, terminiert.
Landgericht - Mathildenplatz 13, Gebäude A, Raum A 014
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Kontakt: Manfred Sündorf, Tel.: 01577 1900 280, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

