>> Ein Notar ... erfüllt wichtige Aufgaben.
Aber wie in jeder Berufsgruppe gibt es leider auch dort >> Schwarze Schafe << , die sehr kreativ bei der Vertragsgestaltung sind, um die abrechenbaren Notarkosten in die Höhe zu treiben. → Quellenhinweis
Sie sollten daher diese - 4 Grundregeln (Tipps) - bei der Beauftragung eines Notars unbedingt beachten.
VORSICHT - VORSICHT - VORSICHT
1. Tipp : |
>> Bestehen Sie auf eine - eindeutige Überschrift - auf der Urkunde, z.B. Ehevertrag, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Testament etc.. Wenn als Überschrift lediglich "Verhandelt" aufgeführt ist, ist äußerste Vorsicht geboten. |
2. Tipp : |
>> Lassen Sie sich unbedingt vor der Beauftragung ein - dediziertes Angebot - machen, in dem der Gegenstand der Beurkundung, sowie die anfallenden Beurkundungskosten aufgeführt sind. Jeder seriöse Notar erstellt ein solches Angebot. |
3. Tipp : |
>> Bestehen Sie darauf, dass der Notar bei der Protokollierung Ihre Änderungswünsche, z.B. das Streichen oder Ändern von Textenteilen, unmittelbar macht. - Brechen Sie sofort ab, - falls nicht. >> Glauben Sie dem Notar nicht, wenn er Ihnen versichern will, dass die von Ihnen gewünschten Änderungen nicht rechtsrelevant seien und er mit der Protokollierung fortfahren möchte. |
4. Tipp : | >> Unterlassen Sie - >>> SmallTalk - der nichts mit dem Beurkundungsauftrag zu tun hat. |
→ Wenn Sie mit dem Verhalten eines Notars nicht einverstanden sind, sollten Sie sich bei der >>> Notarkammer beschweren. Wenn Sie eine Notarrechnung reklamieren wollen, ist hierfür das >>> Landgericht zuständig. Beides geht sehr einfach und ist kostenlos. Sie benötigen keinen Anwalt.
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