>> Ein Notar ... erfüllt wichtige Aufgaben.
Es gibt sehr gute seriöse Notare, - aber leider auch andere , die bei der Beurkundung primär darauf achten,
möglichst hohe Notargebühren in Rechnung stellen zu können.

Damit Ihnen nichts dergleichen widerfährt,
sollten Sie diese  -   4 Grundregeln (Tipps)  -  bei der Beauftragung eines Notars - unbedingt - beachten.


VORSICHT - VORSICHT - VORSICHT  


1. Tipp : 
>> Bestehen Sie  auf eine - eindeutige Überschrift - auf der Urkunde, z.B. Ehevertrag, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Testament etc.. Wenn als Überschrift lediglich "Verhandeltaufgeführt ist, ist äußerste Vorsicht geboten.

2. Tipp :
>> Lassen Sie sich  unbedingt vor der Beauftragung ein - dediziertes Angebot - machen, in dem der Gegenstand der Beurkundung, sowie die anfallenden Beurkundungskosten aufgeführt sind. Jeder seriöse Notar erstellt ein solches Angebot.  >> ein  Vorschlag  -  für die Bundesnotarkammer  - 

3. Tipp : 
>> Bestehen Sie  darauf, dass der Notar bei der Protokollierung Ihre Änderungswünsche, z.B. das Streichen oder Ändern von Textenteilen, unmittelbar macht. - Brechen Sie sofort ab, - falls nicht.
>> Glauben Sie dem Notar nicht, wenn er Ihnen versichern will, dass die von Ihnen gewünschten Änderungen nicht rechtsrelevant seien und er mit der Protokollierung fortfahren möchte.
4. Tipp :  >> Unterlassen Sie  -  SmallTalk  -  der nichts mit dem Beurkundungsauftrag zu tun hat.

Wenn Sie mit dem Verhalten eines Notars nicht einverstanden sind, sollten Sie sich bei der  Notarkammer   beschweren. Wenn Sie eine Notarrechnung reklamieren wollen, ist hierfür das   Landgericht   zuständig.
Beides geht sehr einfach und ist kostenlos. Sie benötigen keinen Anwalt. 

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