Aufgaben der Notarkammer (Ein Auszug von der Internetseite der Notarkammer Frankfurt)

Die Aufgaben der Notarkammer sind gesetzlich festgelegt >>> § 67 BNotO.
Die Notarkammer vertritt alle in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen 
ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine  gewissenhafte und lautere Berufsausübung  der Notare zu sorgen. . . (Textteil ausgeblendet). In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. - Sie bearbeitet Beschwerden von Beteiligten, die mit der Arbeit des Notars nicht einverstanden sind. -  In diesen Fällen versucht die Kammer vor allem zwischen den Beschwerdeführern und den betroffenen Notaren zu vermitteln. Die Notarkammer gibt auch allgemeine Auskünfte zum notariellen Rechtskreis, soweit dies in ihren Möglichkeiten liegt. Die Notarkammer steht Rechtsuchenden jederzeit zur Verfügung.


Ehre und Ansehen ? - gewissenhafte und lautere Berufsausübung? (ein Kommentar (*))

Auf keiner Internetseite der Notarkammern wird aufgeführt, was unter einer  "gewissenhaften und lauteren"  Berufsausübung der Notare zu verstehen ist. Die Worte  "gewissenhaft und lauter"  klingen gut, sind aber eher der Rubrik  - gutklingender Marketingsprüche -  zuzuordnen. 

    Mein  Vorschlag - - - an die Bundesnotarkammer           
Im Geschäftsleben ist es selbstverständlich, dass bevor ein Auftrag erteilt wird, ein Angebot eingeholt wird.
Dies sollte auch für Notare verpflichtend sein. Die meisten Notarbeschwerden würden sich damit erübrigen.
Die Bundesnotarkammer sollte hier aktiv werden. Es sprechen keine Gründe dagegen.
                                  
          Die Bundesnotarkammer möge in den Richtlinien-Empfehlungen für Notare folgendes aufnehmen:
  
         |    (*Vor Beurkundung sind dem Mandanten die < Beurkundungskosten > exakt mitzuteilen.
         |    Die Überschriften der Urkunden müssen den Beurkundungsinhalt beschreiben.

>>>  Bitte unterstützen Sie  diesen - Vorschlag, indem Sie eine E-Mail an die - Bundesnotarkammer 
senden. Sie können dafür das Kontakt-Formular auf der Internetseite verwenden.
Den 2-Zeilen Text (*) können Sie direkt übenehmen - einfach kopieren.
 


 (*) Manfred Sündorf