ACHTUNG - ACHTUNG - NICHT- Empfehlung!
Diese Internetseite basiert auf den Erfahrungen mit dem Notar der Kanzlei
Dr. Stephan Hoehn & Dr. Curtius PartG mbB - 64283 Darmstadt.
→ Da ich mit - der Arbeit und dem Verhalten - des Notars Dr. Stephan Hoehn
=> nicht einverstanden war,
siehe Seite 1 ↑ und siehe Seite 2 ↑
hatte ich folgende Schritte eingeleitet:
- Ich hatte bei der Notarkammer Frankfurt eine Beschwerde eingereicht.
- Ich hatte beim Landgericht Darmstadt eine Entscheidung beantragt.
Die Entscheidung:
Die Richter am Landgericht haben, mit Beschluß vom 13.12.2023, entschieden:
1. Alle Forderungen der Kanzlei Dr. Hoehn - werden abgewiesen!
2. Die Notarrechnung wird - in allen Punkten - für nichtig erklärt.
→ Mein Dank - gilt den Richtern am Landgericht für ihre korrekte Arbeit.
Auf sechs Seiten (S3 - S8), wird die Entscheidung ausführlich begründet.
=> Das ist eine - ♦ juristische Klatsche 3 - für Notar Dr. Stephan Hoehn.
. . Eine Entschuldigung? - nein ! . . dafür bräuchte er FORMAT !
Meine . . hohen Aufwendungen an - Lebenszeit ! , Geld und Ärger
stellte ich der Kanzlei Dr. Hoehn mit - 15 Tsd. € - (*) in Rechnung.
(*) : ist als Spende für die Darmstädter Tafel vorgesehen.
Quellenhinweis: Haben Sie Fragen oder Kommentare zu dieser Webseite?,
. . . rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail - ich rufe gern zurück.
Kontakt: Manfred Sündorf, Tel.: 01577 1900-280, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!