Die Höhe der Notarkosten
richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. 

Gegen die Notarkostenrechnung kann eine Entscheidung beim Landgericht (*) beantragt werden.
>>> zuständiges Landgericht         >>> Gebührenrechner

Am besten und einfachsten machen Sie von der Möglichkeit  "zur Niederschrift"  Gebrauch.
Der Rechtspfleger beim Landgericht - berät Sie optimal - und übernimmt alle Formalitäten. 
Sie benötigen keinen Anwalt. Die Arbeit des Rechtspflegers ist für Sie, dem Bürger, kostenlos.
Tipp: Rufen Sie das zuständige Langericht an und lassen Sie sich mit einem Rechtspfleger verbinden.

Bis zur Entscheidung des Gerichts brauchen Sie die Notarkostenrechnung nicht zu bezahlen,
es sei denn, der Notar  - missachtet -  die Aufforderung des Landgerichtes, dass während
des laufenden Verfahrens - keine Vollstreckungsmaßnahmen - eingeleitet und durchgeführt
werden sollen und schickt Ihnen eine - vollstreckbare Ausfertigung - der Rechnung.

Sie können eine drohende Vollstreckung (Pfändung durch Gerichtsvollzieher) verhindern,
indem Sie eine Sicherheitsleistung beim  Amtsgericht hinterlegen. 


(*) Das Landgericht entscheidet umfassend. Durch Arbeitsüberlastung kann es jedoch Monate dauern.